Tel. 0941-90788

Jugendausschuss

 

Was macht der Jugendausschuss (JA)?

Der Jugendausschuss ist die Vertretung der Jugendlichen in unserer Kirchengemeinde. Seine Aufgaben sind folgende:

  • Der JA plant und koordiniert die Vorhaben der Jugendarbeit und hält Verbindung zu den anderen Formen der Gemeindearbeit.
  • Der JA berät den Kirchenvorstand in personellen Fragen der Jugendarbeit.
  • Der JA wird bei Konfliktfällen im Bereich der Jugendarbeit gehört. Auf sein Verlangen werden der Dekanatsjugendpfarrer/die Dekanatsjugendpfarrerin und der Dekanatsjugendreferent/die Dekanatsjugendreferentin eingeschaltet.
  • Der JA verteilt die im Haushalt vorgesehenen Mittel für die Jugendarbeit sowie die anderen für die Jugendarbeit verfügbaren Mittel wie z. B. Zuschüsse.
  • Die Jugendvertreter im JA wählen die Delegierten für den Dekanatsjugendkonvent.

Geschäftsordnung: Die komplette Geschäftsordnung des Jugendausschusses richtet sich nach der Ordnung der Evangelischen Jugend in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

Wer darf kommen?

Die Sitzungen des Jugendausschusses sind grundsätzlich öffentlich (außer bei Personalangelegenheiten oder auf Beschluss des JA).
Man kann also dabei sein, allerdings ohne Rede- und Stimmrecht. Abstimmen können grundsätzlich nur gewählte oder berufene Mitglieder.

Wer ist stimmberechtigtes Mitglied?

Zum einen vier von der Jugend gewählte Vertreter/innen und zum anderen ein vom Kirchenvorstand berufene/r Erwachsenenvertreter/in und zwei vom JA berufene Erwachsenenvertreter/innen. Außerdem ist die hauptamtliche Jugendreferentin vollwertiges Mitglied des Jugendausschusses.
So kommen vier Jugend- und vier Erwachsenenvertreter/innen zusammen.
Bei Bedarf können auch andere Personen zur Beratung eingeladen werden.