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Was macht der Jugendausschuss (JA)?
Der Jugendausschuss ist die Vertretung der Jugendlichen in unserer Kirchengemeinde. Seine Aufgaben sind folgende:
Geschäftsordnung: Die komplette Geschäftsordnung des Jugendausschusses richtet sich nach der Ordnung der Evangelischen Jugend in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.
Wer darf kommen?
Die Sitzungen des Jugendausschusses sind grundsätzlich öffentlich (außer bei Personalangelegenheiten oder auf Beschluss des JA).
Man kann also dabei sein, allerdings ohne Rede- und Stimmrecht. Abstimmen können grundsätzlich nur gewählte oder berufene Mitglieder.
Wer ist stimmberechtigtes Mitglied?
Zum einen vier von der Jugend gewählte Vertreter/innen und zum anderen ein vom Kirchenvorstand berufene/r Erwachsenenvertreter/in und zwei vom JA berufene Erwachsenenvertreter/innen. Außerdem ist die hauptamtliche Jugendreferentin vollwertiges Mitglied des Jugendausschusses.
So kommen vier Jugend- und vier Erwachsenenvertreter/innen zusammen.
Bei Bedarf können auch andere Personen zur Beratung eingeladen werden.